print

Fünfundvierzigste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung – 45. RheinSchPVAbweichV

arrow_left

1(Fundstelle: BGBl. 2024 II Nr. 280, S. 4 - 5)

Vorwort

Die ZKR hat mit Beschluss 2013-II-16 eine Ausrüstungs- und Nutzungsverpflichtung von Inland AIS auf dem Rhein ab dem 1. Dezember 2014 eingeführt.


2Zeitgleich mit der Einführung von Inland AIS wurde die verpflichtende Nutzung von Inland ECDIS Geräten im Informationsmodus oder einem vergleichbaren Gerät zur Anzeige elektronischer Binnenschifffahrtskarten auf Fahrzeugen festgeschrieben
.
3Das Inland AIS Gerät ist mit dem Inland ECDIS Gerät im Informationsmodus
oder dem vergleichbaren Kartenanzeigegerät zu verbinden und es ist eine aktuelle elektronische Binnenschifffahrtskarte zu nutzen.


4In vorliegendem Dokument werden die Mindestanforderungen an vergleichbare elektronische Geräte zur Anzeigeelektronischer Binnenschifffahrtskarten zur Nutzung von Inland AIS-Daten festgelegt.


5Darüber hinaus werden Empfehlungen gegeben, die zu einer genaueren und deutlicheren und damit verlässlicheren Anzeige der Inland AIS-Daten beitragen.

6Diese Empfehlungen sind unverbindlich; dennoch rät die ZKR, diese ebenso einzuhalten wie die verbindlichen Mindestanforderungen.


7Um grundlegende Mindestanforderungen und Empfehlungen zu identifizieren, werden in den nachfolgenden Abschnitten folgende schiffsseitigen Ausrüstungen betrachtet:

a)
die elektronischen Binnenschifffahrtskarten,
b)
die Geräte zur Anzeige elektronischer Binnenschifffahrtskarten,
c)
die Software zur Anzeige elektronischer Binnenschifffahrtskarten.


8Es ist zu beachten, dass die zuständigen Behörden gegebenenfalls für spezielle Anwendungen über die Mindestanforderungen hinausgehende, verpflichtende Anforderungen festschreiben können.


9Hinweis:


10Der ES-RIS ist der Europäische Standard für Binnenschifffahrtsinformationsdienste gemäß § 1.01 Buchstabe ai der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung.

11Bei der Anwendung des ES-RIS ist unter Mitgliedstaat ein Rheinuferstaat oder Belgien zu verstehen.


121. Mindestanforderungen und Empfehlungen an die verwendeten elektronischen Binnenschifffahrtskarten

Mindestanforderungen:


13Die elektronischen Binnenschifffahrtskarten müssen eine präzise Darstellung der Umrisse des Flusses und der Fahrrinne wiedergeben und auf den amtlichen elektronischen Binnenschifffahrtskarten basieren.

14Die elektronischen Binnenschifffahrtskarten müssen im Gerät zur Anzeige elektronischer Binnenschifffahrtskarten an Bord des Fahrzeuges hinterlegt sein.


15Empfehlung:


16Die neuesten amtlichen ENCs
sollten verwendet werden.


172. Mindestanforderungen und Empfehlungen für die Geräte zur Anzeige elektronischer Binnenschifffahrtskarten

Mindestanforderungen:


18Die Geräte zur Anzeige elektronischer Binnenschifffahrtskarten müssen durch eine zuverlässige Kabelverbindung an das Inland AIS Gerät angeschlossen sein.

19Während der Fahrt müssen die Geräte ausschließlich für die Anzeige elektronischer Binnenschifffahrtskarten bestimmt sein.

20Die angezeigten Informationen müssen vom Steuerstand aus gut erkennbar sein.


21Empfehlungen:


22Die Geräte zur Anzeige elektronischer Binnenschifffahrtskarten sollten den Anforderungen des in Teil I des ES-RIS aufgeführten Inland ECDIS Standards im Navigationsmodus entsprechen.

23Wenn das Fahrzeug mit einem Inland ECDIS Gerät im Navigationsmodus ausgerüstet ist, sollte für den Informationsmodus ein zusätzliches, eigenständiges elektronisches Kartenanzeigegerät verwendet werden.


24__________



3. Mindestanforderungen und Empfehlungen für die Software zur Anzeige elektronischer Binnenschifffahrtskarten

Mindestanforderungen:


25Die Software muss auf der elektronischen Binnenschifffahrtskarte die korrekte und aktuelle Position des eigenen Fahrzeugs anzeigen.

26Die Software muss auf der elektronischen Binnenschifffahrtskarte die korrekte und aktuelle Position der anderen Fahrzeuge anzeigen.

27Die Software muss die Möglichkeit bieten, die ausführliche Liste der AIS Informationen nach § 4.07 Nummer 4 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung für ein gewähltes Fahrzeug anzuzeigen.


28Empfehlungen:


29Die Software zur Anzeige der elektronischen Binnenschifffahrtskarte sollte den Anforderungen des in Teil I des ES-RIS aufgeführten Inland ECDIS Standards im Navigationsmodus entsprechen.

30Wenn keine Vorausrichtung verfügbar ist, sollte die Software zur Anzeige elektronischer Binnenschifffahrtskarten diese so orientieren, dass das Fahrzeug der Wasserstraßenachse folgt.

Die V tritt gem. § 4 dieser V mit Ablauf d. 30.11.2027 außer Kraft
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26