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Fünfundvierzigste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung – 45. RheinSchPVAbweichV

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1(Fundstelle:
2BGBl. 2024 II Nr. 280, S. 4 - 5)

Vorwort

Die ZKR hat mit Beschluss 2013-II-16 eine Ausrüstungs- und Nutzungsverpflichtung von Inland AIS auf dem Rhein ab dem 1. Dezember 2014 eingeführt.

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3Zeitgleich mit der Einführung von Inland AIS wurde die verpflichtende Nutzung von Inland ECDIS Geräten im Informationsmodus oder einem vergleichbaren Gerät zur Anzeige elektronischer Binnenschifffahrtskarten auf Fahrzeugen festgeschrieben
.
4Das Inland AIS Gerät ist mit dem Inland ECDIS Gerät im Informationsmodus
oder dem vergleichbaren Kartenanzeigegerät zu verbinden und es ist eine aktuelle elektronische Binnenschifffahrtskarte zu nutzen.

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5In vorliegendem Dokument werden die Mindestanforderungen an vergleichbare elektronische Geräte zur Anzeigeelektronischer Binnenschifffahrtskarten zur Nutzung von Inland AIS-Daten festgelegt.

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6Darüber hinaus werden Empfehlungen gegeben, die zu einer genaueren und deutlicheren und damit verlässlicheren Anzeige der Inland AIS-Daten beitragen.
7Diese Empfehlungen sind unverbindlich; dennoch rät die ZKR, diese ebenso einzuhalten wie die verbindlichen Mindestanforderungen.

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8Um grundlegende Mindestanforderungen und Empfehlungen zu identifizieren, werden in den nachfolgenden Abschnitten folgende schiffsseitigen Ausrüstungen betrachtet:

a)
die elektronischen Binnenschifffahrtskarten,
b)
die Geräte zur Anzeige elektronischer Binnenschifffahrtskarten,
c)
die Software zur Anzeige elektronischer Binnenschifffahrtskarten.

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9Es ist zu beachten, dass die zuständigen Behörden gegebenenfalls für spezielle Anwendungen über die Mindestanforderungen hinausgehende, verpflichtende Anforderungen festschreiben können.

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10Hinweis:

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11Der ES-RIS ist der Europäische Standard für Binnenschifffahrtsinformationsdienste gemäß § 1.01 Buchstabe ai der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung.
12Bei der Anwendung des ES-RIS ist unter Mitgliedstaat ein Rheinuferstaat oder Belgien zu verstehen.

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131. Mindestanforderungen und Empfehlungen an die verwendeten elektronischen Binnenschifffahrtskarten

Mindestanforderungen:

Die elektronischen Binnenschifffahrtskarten müssen eine präzise Darstellung der Umrisse des Flusses und der Fahrrinne wiedergeben und auf den amtlichen elektronischen Binnenschifffahrtskarten basieren.
Die elektronischen Binnenschifffahrtskarten müssen im Gerät zur Anzeige elektronischer Binnenschifffahrtskarten an Bord des Fahrzeuges hinterlegt sein.

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14Empfehlung:

Die neuesten amtlichen ENCs sollten verwendet werden.

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152. Mindestanforderungen und Empfehlungen für die Geräte zur Anzeige elektronischer Binnenschifffahrtskarten

Mindestanforderungen:

Die Geräte zur Anzeige elektronischer Binnenschifffahrtskarten müssen durch eine zuverlässige Kabelverbindung an das Inland AIS Gerät angeschlossen sein.
Während der Fahrt müssen die Geräte ausschließlich für die Anzeige elektronischer Binnenschifffahrtskarten bestimmt sein.
Die angezeigten Informationen müssen vom Steuerstand aus gut erkennbar sein.

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16Empfehlungen:

Die Geräte zur Anzeige elektronischer Binnenschifffahrtskarten sollten den Anforderungen des in Teil I des ES-RIS aufgeführten Inland ECDIS Standards im Navigationsmodus entsprechen.
Wenn das Fahrzeug mit einem Inland ECDIS Gerät im Navigationsmodus ausgerüstet ist, sollte für den Informationsmodus ein zusätzliches, eigenständiges elektronisches Kartenanzeigegerät verwendet werden.

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17__________



3. Mindestanforderungen und Empfehlungen für die Software zur Anzeige elektronischer Binnenschifffahrtskarten

Mindestanforderungen:

Die Software muss auf der elektronischen Binnenschifffahrtskarte die korrekte und aktuelle Position des eigenen Fahrzeugs anzeigen.
Die Software muss auf der elektronischen Binnenschifffahrtskarte die korrekte und aktuelle Position der anderen Fahrzeuge anzeigen.
Die Software muss die Möglichkeit bieten, die ausführliche Liste der AIS Informationen nach § 4.07 Nummer 4 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung für ein gewähltes Fahrzeug anzuzeigen.

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18Empfehlungen:

Die Software zur Anzeige der elektronischen Binnenschifffahrtskarte sollte den Anforderungen des in Teil I des ES-RIS aufgeführten Inland ECDIS Standards im Navigationsmodus entsprechen.
Wenn keine Vorausrichtung verfügbar ist, sollte die Software zur Anzeige elektronischer Binnenschifffahrtskarten diese so orientieren, dass das Fahrzeug der Wasserstraßenachse folgt.

Die V tritt gem. § 4 dieser V mit Ablauf d. 30.11.2027 außer Kraft
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25