Die ZKR hat mit Beschluss 2013-II-16 eine Ausrüstungs- und Nutzungsverpflichtung von Inland AIS auf dem Rhein ab dem 1. Dezember 2014 eingeführt.
2 3Zeitgleich mit der Einführung von Inland AIS wurde die verpflichtende Nutzung von Inland ECDIS Geräten im Informationsmodus oder einem vergleichbaren Gerät zur Anzeige elektronischer Binnenschifffahrtskarten auf Fahrzeugen festgeschrieben . 4Das Inland AIS Gerät ist mit dem Inland ECDIS Gerät im Informationsmodus oder dem vergleichbaren Kartenanzeigegerät zu verbinden und es ist eine aktuelle elektronische Binnenschifffahrtskarte zu nutzen.
4 5In vorliegendem Dokument werden die Mindestanforderungen an vergleichbare elektronische Geräte zur Anzeigeelektronischer Binnenschifffahrtskarten zur Nutzung von Inland AIS-Daten festgelegt.
5 6Darüber hinaus werden Empfehlungen gegeben, die zu einer genaueren und deutlicheren und damit verlässlicheren Anzeige der Inland AIS-Daten beitragen. 7Diese Empfehlungen sind unverbindlich; dennoch rät die ZKR, diese ebenso einzuhalten wie die verbindlichen Mindestanforderungen.
7 8Um grundlegende Mindestanforderungen und Empfehlungen zu identifizieren, werden in den nachfolgenden Abschnitten folgende schiffsseitigen Ausrüstungen betrachtet:
a)
die elektronischen Binnenschifffahrtskarten,
b)
die Geräte zur Anzeige elektronischer Binnenschifffahrtskarten,
c)
die Software zur Anzeige elektronischer Binnenschifffahrtskarten.
8 9Es ist zu beachten, dass die zuständigen Behörden gegebenenfalls für spezielle Anwendungen über die Mindestanforderungen hinausgehende, verpflichtende Anforderungen festschreiben können.
9 10Hinweis:
10 11Der ES-RIS ist der Europäische Standard für Binnenschifffahrtsinformationsdienste gemäß § 1.01 Buchstabe ai der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung. 12Bei der Anwendung des ES-RIS ist unter Mitgliedstaat ein Rheinuferstaat oder Belgien zu verstehen.
12 131. Mindestanforderungen und Empfehlungen an die verwendeten elektronischen Binnenschifffahrtskarten
Mindestanforderungen:
–
Die elektronischen Binnenschifffahrtskarten müssen eine präzise Darstellung der Umrisse des Flusses und der Fahrrinne wiedergeben und auf den amtlichen elektronischen Binnenschifffahrtskarten basieren.
–
Die elektronischen Binnenschifffahrtskarten müssen im Gerät zur Anzeige elektronischer Binnenschifffahrtskarten an Bord des Fahrzeuges hinterlegt sein.
13 14Empfehlung:
–
Die neuesten amtlichen ENCs sollten verwendet werden.
14 152. Mindestanforderungen und Empfehlungen für die Geräte zur Anzeige elektronischer Binnenschifffahrtskarten
Mindestanforderungen:
–
Die Geräte zur Anzeige elektronischer Binnenschifffahrtskarten müssen durch eine zuverlässige Kabelverbindung an das Inland AIS Gerät angeschlossen sein.
–
Während der Fahrt müssen die Geräte ausschließlich für die Anzeige elektronischer Binnenschifffahrtskarten bestimmt sein.
–
Die angezeigten Informationen müssen vom Steuerstand aus gut erkennbar sein.
15 16Empfehlungen:
–
Die Geräte zur Anzeige elektronischer Binnenschifffahrtskarten sollten den Anforderungen des in Teil I des ES-RIS aufgeführten Inland ECDIS Standards im Navigationsmodus entsprechen.
–
Wenn das Fahrzeug mit einem Inland ECDIS Gerät im Navigationsmodus ausgerüstet ist, sollte für den Informationsmodus ein zusätzliches, eigenständiges elektronisches Kartenanzeigegerät verwendet werden.
16 17__________
3. Mindestanforderungen und Empfehlungen für die Software zur Anzeige elektronischer Binnenschifffahrtskarten
Mindestanforderungen:
–
Die Software muss auf der elektronischen Binnenschifffahrtskarte die korrekte und aktuelle Position des eigenen Fahrzeugs anzeigen.
–
Die Software muss auf der elektronischen Binnenschifffahrtskarte die korrekte und aktuelle Position der anderen Fahrzeuge anzeigen.
–
Die Software muss die Möglichkeit bieten, die ausführliche Liste der AIS Informationen nach § 4.07 Nummer 4 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung für ein gewähltes Fahrzeug anzuzeigen.
17 18Empfehlungen:
–
Die Software zur Anzeige der elektronischen Binnenschifffahrtskarte sollte den Anforderungen des in Teil I des ES-RIS aufgeführten Inland ECDIS Standards im Navigationsmodus entsprechen.
–
Wenn keine Vorausrichtung verfügbar ist, sollte die Software zur Anzeige elektronischer Binnenschifffahrtskarten diese so orientieren, dass das Fahrzeug der Wasserstraßenachse folgt.
Die V tritt gem. § 4 dieser V mit Ablauf d. 30.11.2027 außer Kraft